Aufgaben der Katholischen Elternschaft

Elternarbeit in der Schule von heute: mitarbeiten - mitverantworten - mitbestimmen

Die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) besteht seit 50 Jahren. Sie wurde 1954 in Würzburg gegründet und zwar als Nachfolgeorganisation des vor dem Krieg bestehenden Schul­elternverbandes. Die einzelnen Diözesanverbände sind zu unterschiedlichen Zeiten entstanden.

Im Bistum Aachen wurde die KED 1975 gegründet, u.a. als Erkenntnis aus den Diskussionen auf dem Katholikentag in Mönchengladbach 1974.

Warum gibt es die KED?

Vielen Eltern wird zur Einschulung ihres ersten Kindes, manchmal auch schon vorher in der Kindergartenzeit, bewußt, wie unsicher sie sind; unsicher in den vielen Dingen, die jetzt auf sie zukommen durch den Schulalltag der Kinder. Eltern müssen sich von nun an zurechtfinden im Wirrwarr von Schulformen, Lernzielen, Richtlinien, Erlassen, Gesetzen, die sich zudem noch ständig ändern.

Hier setzt nun die Zielsetzung der KED ein. Grundanliegen der KED ist es, Eltern zu befähigen, ihre Rechte und Pflichten für ihre Kinder aus christlicher Verantwortung wahrzunehmen. In partnerschaftlichem Verhältnis mit Lehrern und Priestern wollen Eltern mit dafür sorgen, daß die religiösen Grundlagen der Erziehung auch in der Schulzeit fortgeführt werden. Dies setzt natürlich ein besonderes Engagement der Eltern in Kindergarten und Schule voraus.

Welche Aufgaben hat die KED?

Die KED informiert Eltern in Kindergarten und Schule über die Möglichkeiten, aktiv in den Mitwirkungsorganen mitzuarbeiten. Eltern und Lehrer sollen zu erzieherischer Zusammenarbeit ermuntert werden. Als Hilfen bietet die KED Seminare an, die in der Regel gemeinsam mit der bischöflichen Akademie durchgeführt werden. Aber auch durch persönliche Gespräche, Zeitschriften, Broschüren, Faltblättern usw. sind wir den Eltern bei der Arbeit in den Schulmitwirkungsgremien behilflich.

Die diözesanen Elternschaften in NRW haben sich 1965 zusammengeschlossen in der Katholischen Elternschaft Nordrhein-Westfalen (KED-NRW). In ihm sind alle Bistümer von Nordrhein-Westfalen vertreten. Die KED-NRW ist vom Kultusministerium dieses Landes als „Verband von erheblicher Bedeutung“ anerkannt und hat das Recht nach §2 Absatz 2 Schulmitwirkungsgesetz, zu allen Gesetzen, Richtlinien usw. gehört zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Die KED achtet gewissenhaft darauf, daß in Gesetzen und Verordnungen christliche Erziehungsziele nicht vernachlässigt werden. Ein besonderes Anliegen sind der KED der Religionsunterricht, die katholischen Bekenntnisschulen und die Schulen in freier (kirchlicher) Trägerschaft.

Die Katholische Elternschaft ist der einzige beim Ministerium für Schule anerkannte konfessionelle Elternverband in Nordrhein-Westfalen.

Mitgliedschaft in der KED im Bistum Aachen

Mitglied in der KED kann jeder werden, der die Ziele und Aufgaben bejaht, die wir uns gestellt haben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 7 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist ebenso steuerlich absetzbar wie darüber hinausgehende Spenden.

Besonders wichtig ist es, daß viele und immer wieder junge Eltern beitreten und dafür sorgen, daß die KED ebenfalls jung bleibt. Es ist wichtig, daß die KED den Kontakt zur Basis behält, daß sie immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der  Eltern hat.

Wenn Sie an unserer Arbeit interessiert sind oder weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

Unsere Adresse lautet:

Katholische Elternschaft im Bistum Aachen e.V.
Bettrather Straße 22, 41061 Mönchengladbach
Telefon (02161) 84 94 99
Telefax (02161) 57 54 775
E-mail: ked-bistum-aachen@t-online.de

Unser Büro ist besetzt:

montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr 
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung.